Wer als Pflegekraft oder MFA Röntgenaufnahmen anfertigen möchte, benötigt dafür den sogenannten Röntgenschein. Diese Zusatzqualifikation bringt mehr Verantwortung und eröffnet neue Möglichkeiten im Gesundheitswesen.
Für das Anfertigen von Röntgenaufnahmen in einer Klinik oder einer Arztpraxis brauchen die medizinischen Fachkräfte eine spezielle Fachkunde – den sogenannten „Röntgenschein“. Diese Zusatzqualifikation eröffnet nicht nur neue Möglichkeiten im Tätigkeitsbereich, sondern erhöht auch die eigene Attraktivität als Fachkraft auf dem Arbeitsmarkt.
Der Röntgenschein ist eine staatlich anerkannte Fachkunde im Strahlenschutz. Er berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, Röntgenuntersuchungen durchzuführen. Er muss in regelmäßigen Abständen erneuert werden.
Die dazu nötigen Schulungen vermitteln nicht nur technisches Wissen zu Geräten und Bildgebung, sondern auch umfassendes Know-how zu Strahlenphysik, Dosimetrie, Strahlenschutz und zu rechtlichen Grundlagen.
Ionisierende Röntgenstrahlen und radioaktive Stoffe, die in Diagnostik und Therapie eingesetzt werden, können bei falscher Handhabung gesundheitliche Schäden verursachen – sowohl für Patientinnen und Patienten als auch für die Personen, die damit arbeiten. Werden die erforderlichen Schutzmaßnahmen eingehalten, lassen sich diese Risiken jedoch minimieren.
Der Einsatz von Röntgengeräten und anderen Quellen ionisierender Strahlung ist in der Strahlenschutzverordnung klar geregelt. Diese unterscheidet zwischen der Anwendung und der technischen Durchführung einer Röntgenuntersuchung:
Neben MTRs können auch andere medizinische Fachkräfte – etwa Pflegepersonal oder MFA – Röntgenuntersuchungen technisch durchführen, sofern sie eine anerkannte Fachkundeschulung im Strahlenschutz absolviert und den entsprechenden Befähigungsnachweis („Röntgenschein“) erhalten haben.
in der Klinik oder in der Praxis
z. B. in Radiologie, Unfallchirurgie oder im OP
durch stärkere Verhandlungsbasis
Wer den Röntgenschein erwerben möchte, muss bestimmte fachliche Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich können sich fast alle medizinischen Fachangestellten sowie ausgebildete Pflegefachkräfte aus den Bereichen Kranken-, Gesundheits- oder Altenpflege für diese Zusatzausbildung anmelden.
Darüber hinaus sind auch andere Berufsfelder zugelassen wie etwa Notfallsanitäter, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten und Hebammen haben durch ihre Berufsausbildung automatisch die Möglichkeit, den erforderlichen Strahlenschutzkurs zu absolvieren.
Interessant ist: In vielen Fällen muss die Ausbildung im jeweiligen Assistenz- oder Gesundheitsberuf nicht vollständig abgeschlossen sein, um am Kurs teilnehmen zu dürfen – oft reicht es, sich in der Ausbildung zu befinden, um die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.
Die Weiterbildung zum Erhalt des Röntgenscheins umfasst typischerweise:
Je nach Bundesland und Bildungsanbieter dauert die Ausbildung mehrere Wochen und schließt mit einer Prüfung ab. Danach erhalten Teilnehmende eine Bescheinigung, die bundesweit gültig ist.
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Ein einmal erworbener Röntgenschein ist bundesweit gültig – Voraussetzung dafür ist, dass der Strahlenschutzkurs bei einem staatlich anerkannten Lehrinstitut absolviert wurde. Nur Einrichtungen mit dieser offiziellen Zulassung dürfen die entsprechenden Zertifikate ausstellen.
Die Kursgebühren für die rund 90 Unterrichtsstunden variieren je nach Anbieter und liegen üblicherweise zwischen 650 Euro und etwa 1.500 Euro. Oft sind die Schulungsstandorte wohnortnah, dennoch lohnt es sich, im Vorfeld die Konditionen und Kursorte verschiedener Anbieter zu vergleichen. So finden Sie die für Ihre Situation passende Kombination aus Preis, Qualität und Erreichbarkeit.
Je nach Arbeitgeber gibt es Unterstützung bei Kurskosten oder Freistellungszeiten. Auch Förderprogramme des Bundes oder der Länder können genutzt werden. Fragen Sie frühzeitig bei Ihrer Personalabteilung oder der Fortbildungsstelle nach.
Anwendungsbereich:
Mit dem kleinen Röntgenschein können medizinische Fachkräfte Röntgenaufnahmen in einem begrenzten Rahmen anfertigen – stets unter fachlicher Aufsicht. Typische Einsatzgebiete sind die Zahnmedizin, die Notfallversorgung oder einfache diagnostische Untersuchungen in einer Arztpraxis.
Der große Röntgenschein erweitert diese Befugnisse deutlich: Er berechtigt zur Durchführung komplexerer Röntgenuntersuchungen und radiologischer Verfahren, beispielsweise im Krankenhaus oder in spezialisierten Abteilungen wie der Radiologie.
Ausbildungsdauer:
Für den kleinen Röntgenschein reicht meist eine kompakte Schulung von etwa 20 bis 40 Stunden, in der die wichtigsten theoretischen Grundlagen und praktische Handhabung vermittelt werden.
Der große Röntgenschein erfordert einen deutlich umfassenderen Kurs mit rund 90 Unterrichtseinheiten.
Aufsichtspflicht:
Inhaberinnen und Inhaber des kleinen Röntgenscheins dürfen Röntgenaufnahmen nur unter der direkten Anleitung eines Arztes oder einer entsprechend qualifizierten Person durchführen.
Der große Röntgenschein hingegen erlaubt es, Röntgenuntersuchungen eigenständig und ohne permanente Aufsicht durchzuführen.
Titelbild: iStock.com/gorodenkoff
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