Pfleger

Vit­amin-B(onus)

Vitamin-B(onus)

Ein­satz selbst fin­den und Bo­nus­prä­mie er­hal­ten

Mit un­se­rem neu­en Vit­amin-B(onus)-Pro­gramm kön­nen Sie selbst Ih­ren nächs­ten Ein­satz su­chen. Ein­fach sel­ber ent­schei­den, wo Sie als nächs­tes ar­bei­ten möch­ten und den Ein­satz mit der Kli­nik vor­ver­han­deln. Und das Bes­te dar­an? Ihr En­ga­ge­ment wird mit ei­ner Pro­vi­si­on in Höhe von bis zu 1.000 Euro brutto be­lohnt.*

Wie funk­tio­niert das Vit­amin-B(onus)-Pro­gramm?

So läuft das Pro­gramm ab: Als Pfle­ge­fach­kraft ver­han­deln Sie di­rekt mit ei­ner me­di­zi­ni­schen Ein­rich­tung eine uns noch unbekannte Einsatzmöglichkeit im Rah­men der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung vor. Nach­dem Sie uns über die­se in­for­miert ha­ben, prü­fen wir, ob uns zu die­sem Zeit­punkt eine ent­spre­chen­de Ein­satz­mög­lich­keit be­kannt ist. An­schlie­ßend küm­mert sich un­ser Team um alle For­ma­li­tä­ten und schließt mit Ih­nen und der Ein­rich­tung die Ver­trä­ge.**

Wel­che Pro­vi­si­on kön­nen Sie er­hal­ten?

Wenn alle Be­din­gun­gen er­füllt sind, kön­nen Sie sich über eine Pro­vi­si­on von bis zu 1.000 Euro brut­to freu­en. Die Höhe der Pro­vi­si­on hängt von der Dau­er Ih­res Ein­sat­zes ab und be­trägt stu­fen­wei­se:

  • ab 15 Ein­satz­ta­gen EUR 500 brutto,
  • ab 15 Einsatztagen EUR 500 brutto,
  • ab 30 Ein­satz­ta­gen EUR 1.000 brutto.
  • ab 30 Einsatztagen EUR 1.000 brutto.

Die Pro­vi­si­on wird aus­be­zahlt, so­bald der je­wei­li­ge Ein­satz en­det oder 30 Ein­satz­ta­ge ge­leis­tet wur­den.

Wie lau­ten die wich­tigs­ten Be­din­gun­gen?*

  • Die vor­ver­han­del­te Ein­satz­mög­lich­keit bei der Ein­rich­tung ist uns noch nicht be­kannt.
  • Die vorverhandelte Einsatzmöglichkeit bei der Einrichtung ist uns noch nicht bekannt.
  • Sie leis­ten min­des­tens 15 Ein­satz­ta­ge des von Ih­nen vor­ver­han­del­ten und über uns lau­fen­den Ein­sat­zes.
  • Sie leisten mindestens 15 Einsatztage des von Ihnen vorverhandelten und über uns laufenden Einsatzes.
  • Die Höhe der Prä­mie be­stimmt sich nach der An­zahl der im Rah­men der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung ge­leis­te­ten Ein­satz­ta­ge. Ein­satz­ta­ge sind sol­che Tage, an de­nen Sie wäh­rend der Über­las­sung an den Ent­lei­her tat­säch­lich im Ein­satz­be­trieb tä­tig ge­wor­den sind. Er­streckt sich ein Ein­satz auf zwei Ka­len­der­ta­ge, gilt die­ser Ein­satz als ein Ein­satz­tag.
  • Die Höhe der Prämie bestimmt sich nach der Anzahl der im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung geleisteten Einsatztage. Einsatztage sind solche Tage, an denen Sie während der Überlassung an den Entleiher tatsächlich im Einsatzbetrieb tätig geworden sind. Erstreckt sich ein Einsatz auf zwei Kalendertage, gilt dieser Einsatz als ein Einsatztag.
  • Der Ein­satz darf kei­ne Ver­län­ge­rung ei­nes be­reits über uns lau­fen­den Ein­sat­zes sein.
  • Der Einsatz darf keine Verlängerung eines bereits über uns laufenden Einsatzes sein.

Was pas­siert, wenn der Ein­satz vor­zei­tig be­en­det oder stor­niert wird?

Wird der ver­ein­bar­te Ein­satz vor Ein­satz­be­ginn durch Sie oder die me­di­zi­ni­sche Ein­rich­tung stor­niert, be­steht kein An­spruch auf die Pro­vi­si­on. Bei vor­zei­ti­ger Be­en­di­gung des Ein­sat­zes hängt ein et­wai­ger An­spruch auf die Pro­vi­si­on ins­be­son­de­re von der An­zahl der tat­säch­lich ge­leis­te­ten Ein­satz­ta­ge ab.

Was pas­siert, wenn der Ein­satz in ei­nen Zeit­raum fällt, in dem Sie be­reits mit uns ei­nen Ein­satz ge­plant hat­ten?

Der Ein­satz ist nur dann pro­vi­si­ons­pflich­tig, wenn der zu­vor ge­plan­te Ein­satz aus Grün­den, die im Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Ent­lei­hers lie­gen, nicht durch­ge­führt wird. Es wer­den also kei­ne Ein­satz­ta­ge be­rück­sich­tigt, an de­nen für Sie be­reits zu­vor ein Ein­satz mit uns ge­plant war, den Sie je­doch ab­ge­sagt ha­ben.

Wichtige Hinweise:

* Die Teil­nah­me am Vit­amin-B(onus)-Pro­gramm er­folgt aus­schließ­lich nach Maß­ga­be der Ver­ein­ba­rung der un­ten auf­ge­führ­ten Teil­nah­me­be­din­gun­gen. Die Be­wer­bung des Pro­gramms auf die­ser Web­site ist und wird kein Be­stand­teil ei­ner et­wai­gen Ver­ein­ba­rung zwi­schen der lichtfeld gmbh, der lichtfeld ANÜ GmbH und po­ten­zi­el­len Teil­neh­me­rIn­nen und dient le­dig­lich der Ver­an­schau­li­chung des prak­ti­schen Ab­laufs des Pro­gramms.

** Bit­te be­ach­ten Sie hier­zu ins­be­son­de­re die Re­ge­lun­gen in Zif­fer 2 und 6 der hier ab­ruf­ba­ren Teil­nah­me­be­din­gun­gen: für die lichtfeld gmbh und die lichtfeld ANÜ GmbH.