Erhalten Sie mehr Netto vom Brutto mit unserem optimierten Vergütungsmodell
Wir haben eine neue Möglichkeit geschaffen, die Vergütung für unsere ÄrztInnen noch attraktiver zu gestalten: Durch steuerfreie Zuschläge erhöht sich Ihr Nettoverdienst bei Einsätzen über lichtfeld. Dafür wird das reguläre Stundenentgelt in begünstigten Zeiträumen angepasst und anschließend durch einen steuerfreien Zuschlag ergänzt. So entsteht ein klarer steuerlicher Vorteil: mehr Netto vom Brutto – ohne Mehraufwand für Sie. Dienstzeiten an Werktagen zwischen 6:00 und 20:00 Uhr bleiben davon unberührt. Hier gilt weiterhin das volle Stundenentgelt wie gewohnt.
Theorie ist gut, aber echte Zahlen sagen mehr. Deshalb zeigen wir Ihnen drei konkrete Einsatzbeispiele von lichtfeld ÄrztInnen, die bereits genau so abgerechnet wurden. Dabei wird zwar das Bruttogehalt etwas reduziert, durch die steuerfreien Zuschläge steigt jedoch am Ende das Netto:
Sabrina ist Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin. Sie ist bundesweit in Arbeitnehmerüberlassung im Einsatz und ist befristet im Nebenjob (Lohnsteuerklasse 6) bei lichtfeld angestellt. Ihr Vorteil bei gleicher Arbeit mit unserem optimierten Vergütungsmodell: 170,91 Euro.
Dienstarten | Montag (Feiertag), Bereitschaftsdienst 9:00-21:00 Uhr Sonntag, Bereitschaftsdienst 9:00-21:00 Uhr Samstag-Sonntag, Nachtdienst 20:30-9:00 Uhr Samstag-Sonntag, Bereitschaftsdienst 9:00-09:00 Uhr |
Volles Stundenentgelt ohne Zuschläge | 103,50 Euro |
Bruttovergütung ohne Zuschläge | 6.337,11 Euro |
Nettovergütung ohne Zuschläge | 3.392,64 Euro |
Bruttovergütung mit Zuschlägen | 5.557,20 Euro |
Nettovergütung mit Zuschlägen: | 3.563,55 Euro |
Thomas ist Facharzt für Anästhesiologie und arbeitet bundesweit in Arbeitnehmerüberlassung. Dabei ist er befristet im Nebenerwerb (Lohnsteuerklasse 6) bei lichtfeld angestellt. Sein Vorteil bei gleicher Arbeit mit unserem optimierten Vergütungsmodell: 207,51 Euro.
Dienstarten | Montag (Feiertag), Bereitschaftsdienst 8:00-8:00 Uhr Sonntag, Bereitschaftsdienst 8:00-8:00 Uhr Mittwoch-Donnerstag, Bereitschaftsdienst 16:00-8:00 Uhr Freitag-Samstag, Bereitschaftsdienst 16:00-8:00 Uhr |
Volles Stundenentgelt ohne Zuschläge | 90,00 Euro |
Bruttovergütung ohne Zuschläge | 7.632,00 Euro |
Nettovergütung ohne Zuschläge | 4.430,60 Euro |
Bruttovergütung mit Zuschlägen | 6.737,22 Euro |
Nettovergütung mit Sonderzuschlägen: | 4.638,11 Euro |
Antonia ist Assistenzärztin für Innere Medizin. Sie ist bundesweit in Arbeitnehmerüberlassung tätig und unbefristet bei lichtfeld angestellt (Lohnsteuerklasse 1). Ihr Vorteil bei gleicher Arbeit mit unserem optimierten Vergütungsmodell: 118,01 Euro.
Dienstarten | Mittwoch-Donnerstag, Bereitschaftsdienst 15:30-7:45 Uhr Freitag-Samstag, Bereitschaftsdienst 15:30-9:00 Uhr Samstag-Sonntag, Bereitschaftsdienst 8:00-8:00 Uhr |
Volles Stundenentgelt ohne Zuschläge | 85,00 Euro |
Bruttovergütung ohne Zuschläge | 4.717,50 Euro |
Nettovergütung ohne Zuschläge | 3.862,61 Euro |
Bruttovergütung mit Zuschlägen | 4.547,38 Euro |
Nettovergütung mit Zuschlägen: | 3.980,62 Euro |
Unser Team Mitarbeiterbetreuung steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren. Sie erreichen uns per E-Mail unter mitarbeiterbetreuung@lichtfeld.comÖffnet in neuem Tab.
Nachtarbeit ist steuerlich begünstigt – und das an allen 365 Tagen im Jahr, zusätzlich an 52 Sonntagen sowie an jedem gesetzlichen Feiertag. Würden Sie also durchgehend zwischen 20:00 und 6:00 Uhr arbeiten, könnte lichtfeld Ihnen für jeden dieser Tage einen steuerfreien Nachtarbeitszuschlag zahlen. Fällt die Arbeitszeit zudem auf Sonn- oder Feiertage, käme der entsprechende Zuschlag noch obendrauf.
Das bedeutet für Sie: Jede Minute, die Sie innerhalb der nach § 3b EStG begünstigten Zeiten (Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit) leisten, steigert unmittelbar Ihre Nettovergütung – selbst dann, wenn Sie sich in Rufbereitschaft befinden.
Wir beraten Sie persönlich und individuell – unser Team freut sich auf Ihre Nachricht. Sprechen Sie uns bei Fragen gerne an.