Stand 19.10.2026
1. Geltungsbereich und Zweck
Social Media, Streaming- und Messaging-Plattformen – z. B. Instagram, TikTok, Snapchat, Facebook, YouTube, Twitch, X, LinkedIn, WhatsApp-Status u. Ä. – (im Folgenden: „Social Media“ oder „Kanal“) haben seit Jahren Einzug in unseren Alltag gefunden und sind kaum noch wegzudenken. Immer dann, wenn arbeitgeberseitige Interessen bei der Nutzung dieser Kanäle berührt werden, stellen sich diverse Fragen. Die Gesellschaften der doctari group (im Folgenden: „wir“ oder „Arbeitgeberin“), die medizinisches Fachpersonal – z.B. Ärztinnen/Ärzte, Pflegefachkräfte sowie Angehörige weiterer akademischer Heilberufe oder sonstiger Berufe im Gesundheitswesen und in der Altenpflege (im Folgenden: „Sie“ oder „Beschäftigte“) – beschäftigen, möchten mit diesen Guidelines den rechtlichen Rahmen für ihre Beschäftigten definieren, der beim Umgang mit Social Media zu wahren ist.
Aufgrund Ihrer Tätigkeit und der Nähe zu Patient*innen gilt es regelmäßig Einiges zu beachten. Mit einem unbedachten Social-Media-Beitrag können beispielsweise Persönlichkeitsrechte oder gesetzliche Schweigepflichten verletzt, Kundenbeziehungen geschädigt und Schadensersatzansprüche gegen Sie begründet werden. Jeder, der sich online über uns äußert, prägt zudem das Bild der Arbeitgeberin in der Öffentlichkeit. Diese Guidelines können nicht für jede denkbare Situation mit Arbeitsbezug, die während Ihrer Arbeitszeit, in den Pausen oder außerhalb Ihrer Arbeitszeit geschieht, eine Verhaltensanleitung enthalten. Bei Unsicherheiten über richtiges Verhalten wenden Sie sich bitte jederzeit an Ihre Ansprechpersonen bei Ihrer Arbeitgeberin.
2. Kein Social Media während der Arbeitszeit
Die Nutzung von Social Media ist während der Arbeitszeit untersagt. Das Erstellen von Fotos/Videos/Tonaufnahmen für Social Media sowie jegliches Live-Streaming in betrieblichen beziehungsweise kunden- oder patientenbezogenen Bereichen, die in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für uns stehen, sind nicht gestattet. Sollten Sie ausnahmsweise und nach erfolgter Abstimmung mit dem Kundenbetrieb sowie dem Einholen von Einwilligungen etwaig von Ihrem Vorhaben betroffener weiterer Personen entgegen dem vorstehenden Verbot z.B. Videoaufzeichnungen für Social Media anfertigen wollen, sind Sie verpflichtet, Ihre Arbeitgeberin um eine vorherige ausdrückliche Erlaubnis zu bitten. Ihre Bitte adressieren Sie per E-Mail an Ihre Ansprechperson bei Ihrer Arbeitgeberin unter detaillierter Erläuterung Ihres Vorhabens und der Angabe von Kontaktdaten derjenigen entscheidungsbefugten Person im Kundenbetrieb, die ihr Einverständnis mit Ihrem Vorhaben bereits erteilt hat.
3. Äußerungen über die Arbeitgeberin
Ohne eine vorherige ausdrückliche Erlaubnis sind Sie nicht berechtigt, im Namen oder für die Arbeitgeberin Äußerungen abzugeben. Etwaige an Sie adressierte Anfragen von Journalist*innen, Influencer*innen oder Presse, die in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit für uns stehen, sind unverzüglich an Ihre Ansprechperson bei Ihrer Arbeitgeberin weiterzuleiten. Wenn Sie sich zu einem auf die Arbeitgeberin bezogenes Thema äußern, haben Sie erkennbar zu machen (z.B. durch ausdrücklichen Hinweis „Ansichten sind privat und nicht die meiner Arbeitgeberin" und die Verwendung der „ich-Form“), dass Sie Ihre persönliche Meinung vertreten und nicht für die Arbeitgeberin sprechen. Äußerungen mit dienstlichem Bezug (z.B. in Kommentaren) haben stets unter Verwendung des Klarnamens zu erfolgen. Äußerungen sollen, auch wenn sie Kritik beinhalten, stets höflich, respektvoll und sachlich gehalten werden, wobei zur Vermeidung von Missverständnissen auf Ironie und Sarkasmus verzichtet werden sollte. Werbende Äußerungen und Testimonials sind grundsätzlich mit Ihrer Arbeitgeberin abzustimmen. Sollten Sie werbende Äußerungen abgeben, denken Sie daran stets offenzulegen, dass Sie bei uns beschäftigt sind. Sollten Sie lobende oder kritische Äußerungen Dritter in den Social Media über die Arbeitgeberin mitbekommen, werden wir Ihnen dankbar sein, wenn Sie uns darüber per E-Mail an communications@doctarigroup.com informieren. Das Vorstehende gilt entsprechend auch für die Zeit nach Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
4. Ihre Verantwortung und mögliche Konsequenzen
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und Beiträge auf Social Media können sehr schnell verbreitet, einem nicht kontrollierbaren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden und noch nach Jahren sichtbar sein. Jeder Beschäftigte ist verpflichtet, die geltenden Gesetze und seine (nach-)vertraglichen Pflichten einzuhalten. Sie sind persönlich dafür verantwortlich, vor jeder Veröffentlichung zu prüfen, ob Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, Schweigepflicht, Marken- oder Urheberrechte verletzt sein könnten. Eine Aufnahme von einem Logo, einem Namensschild, der Dienstkleidung mit Klinikaufdruck, vermeintlich „harmlose“ Aufzeichnungen aus dem Dienstzimmer oder von Personen, die zwar wissen, dass sie aufgenommen werden, damit jedoch nicht einverstanden sind, können für Sie erhebliche rechtliche Schwierigkeiten bedeuten. Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige interne Informationen über die Arbeitgeberin, ihre Kunden und Ihre Kolleg*innen offenbart werden. Sollten Sie mit Social Media z.B. als „Medfluencer“ Einnahmen erzielen, denken Sie zudem an Ihre vertragliche Anzeigepflicht für diese Nebentätigkeit.
Im Zweifel gilt immer: Nicht veröffentlichen und Rücksprache halten!
Verstöße gegen die Bestimmungen dieser Guidelines werden von uns als arbeitsvertragliche Pflichtverletzungen gewertet und können je nach Schwere bis hin zu einer außerordentlichen Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses führen. Auch zivilrechtliche Schadensersatzforderungen (z. B. seitens betroffenen Patient*innen, Kolleg*innen oder der Kundeneinrichtung) und strafrechtliche Konsequenzen (u.a. bei Verstoß gegen die Schweigepflicht nach § 203 Strafgesetzbuch oder das Kunsturhebergesetz) sind im jeweiligen Einzelfall möglich.
5. Inkrafttreten und Gültigkeit
Mit Wirkung zum 19.10.2026 ersetzen die Bestimmungen in diesen Social Media Guidelines alle unseren vorherigen allgemeinen Social Media Guidelines und treten neben Ihre sonstigen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen. Sie gelten auf unbestimmte Zeit in ihrer jeweils gültigen, d.h. zuletzt bekannt gemachten Fassung.