In­for­ma­tio­nen über die Ver­ar­bei­tung von per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten ge­mäß Art. 13 DS­GVO

lichtfeld gmbh

Mör­scher Weg 10

68766 Ho­cken­heim

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Die licht­feld Gmbh (nach­fol­gend „licht­feld“ ge­nannt) ist im Be­reich der Ver­mitt­lung von me­di­zi­ni­schem Fach­per­so­nal (Ärz­tIn­nen, Pfle­ge­fach­kräf­te so­wie An­ge­hö­ri­ge wei­te­rer Heil-, Ge­sund­heits­fach- und Pfle­ge­be­ru­fe nach­fol­gend zu­sam­men „Kan­di­da­tIn­nen“ ge­nannt) tä­tig.

Die Per­so­nal­ver­mitt­lung durch licht­feld um­fasst so­wohl die Ver­mitt­lung von Kan­di­da­tIn­nen in Ar­beits­ver­hält­nis­se bei Drit­ten (ins­be­son­de­re Kran­ken­häu­ser, Vor­sor­ge- und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Ta­ges­kli­ni­ken, Arzt­pra­xen, Pfle­ge­diens­te, Ein­rich­tun­gen des öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­diens­tes, sons­ti­ge Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen; nach­fol­gend „Kun­den“ ge­nannt) als auch die die Ver­mitt­lun­gen von Kan­di­da­tIn­nen in Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ein­sät­ze bei Ent­lei­hern (ins­be­son­de­re bei Kran­ken­häu­sern, Vor­sor­ge- und Re­ha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen, Ta­ges­kli­ni­ken, Arzt­pra­xen, Pfle­ge­diens­te, Ein­rich­tun­gen des öf­fent­li­chen Ge­sund­heits­diens­tes, sons­ti­ge Ge­sund­heits­ein­rich­tun­gen; nach­fol­gend „Ent­lei­her“ ge­nannt).

Zum Zwe­cke der Per­so­nal­ver­mitt­lung im wei­te­ren Sin­ne ver­ar­bei­tet licht­feld per­so­nen­be­zo­ge­ne Da­ten. Über die Ver­ar­bei­tung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten möch­te licht­feld die be­trof­fe­nen Per­so­nen nach­fol­gend in­for­mie­ren.

Ka­te­go­ri­en be­trof­fe­ner Per­so­nen

  • Kan­di­da­tIn­nen, die sich zum Zwe­cke der Per­so­nal­ver­mitt­lung bei licht­feld re­gis­trie­ren (hier­zu ge­hö­ren auch Kan­di­da­tIn­nen, die sich in sons­ti­ger Form zum Zwe­cke der Per­so­nal­ver­mitt­lung an licht­feld wen­den)
  • KandidatInnen, die sich zum Zwecke der Personalvermittlung bei lichtfeld registrieren (hierzu gehören auch KandidatInnen, die sich in sonstiger Form zum Zwecke der Personalvermittlung an lichtfeld wenden)
  • Kan­di­da­tIn­nen, die sich zum Zwe­cke der Per­so­nal­ver­mitt­lung bei mit licht­feld nach §§ 15 ff. AktG ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men (z. B. doc­ta­ri Gmbh; Pla­ne­rio; Arzt­pool24 nach­fol­gend „doc­ta­ri group“ ge­nannt) re­gis­trie­ren (hier­zu ge­hö­ren auch Kan­di­da­tIn­nen, die sich in sons­ti­ger Form zum Zwe­cke der Per­so­nal­ver­mitt­lung an Un­ter­neh­men der doc­ta­ri group wen­den)
  • KandidatInnen, die sich zum Zwecke der Personalvermittlung bei mit lichtfeld nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (z. B. doctari Gmbh; Planerio; Arztpool24 nachfolgend „doctari group“ genannt) registrieren (hierzu gehören auch KandidatInnen, die sich in sonstiger Form zum Zwecke der Personalvermittlung an Unternehmen der doctari group wenden)
  • Kan­di­da­tIn­nen, die bei mit licht­feld  nach §§ 15 ff. AktG ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men (doc­ta­ri Ärz­te ANÜ Gmbh, doc­ta­ri Med ANÜ Gmbh, doc­ta­ri Pfle­ge ANÜ Gmbh, doc­ta­ri Fach­pfle­ge Gmbh; nach­fol­gend je­weils ein­zeln und zu­sam­men „Ver­lei­her“ ge­nannt) zum Zwe­cke der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung be­schäf­tigt wer­den sol­len oder be­reits be­schäf­tigt sind und vom Ver­lei­her im Rah­men der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung an Ent­lei­her über­las­sen wer­den
  • KandidatInnen, die bei mit lichtfeld  nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (doctari Ärzte ANÜ Gmbh, doctari Med ANÜ Gmbh, doctari Pflege ANÜ Gmbh, doctari Fachpflege Gmbh; nachfolgend jeweils einzeln und zusammen „Verleiher“ genannt) zum Zwecke der Arbeitnehmerüberlassung beschäftigt werden sollen oder bereits beschäftigt sind und vom Verleiher im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung an Entleiher überlassen werden
  • An­sprech­part­ne­rIn­nen von Kun­den und Ent­lei­hern von licht­feld und von der doc­ta­ri group
  • AnsprechpartnerInnen von Kunden und Entleihern von lichtfeld und von der doctari group

Für welche Zwecke werden die Daten verarbeitet?

Die Da­ten wer­den zu fol­gen­den Zwe­cken ver­ar­bei­tet:

  • Ver­mitt­lung von Kan­di­da­tIn­nen in Ar­beits­ver­hält­nis­se bei Kun­den von licht­feld und von der doc­ta­ri group, ein­schließ­lich al­ler hier­mit zu­sam­men­hän­gen­der Vor­gän­ge, die für die Ver­mitt­lung er­for­der­lich sind
  • Vermittlung von KandidatInnen in Arbeitsverhältnisse bei Kunden von lichtfeld und von der doctari group, einschließlich aller hiermit zusammenhängender Vorgänge, die für die Vermittlung erforderlich sind
  • Ver­mitt­lung von Kan­di­da­tIn­nen in Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ein­sät­ze bei Ent­lei­hern, ein­schließ­lich al­ler­hier­mit zu­sam­men­hän­gen­der Vor­gän­ge, die für die Ver­mitt­lung er­for­der­lich sind
  • Vermittlung von KandidatInnen in Arbeitnehmerüberlassungseinsätze bei Entleihern, einschließlich allerhiermit zusammenhängender Vorgänge, die für die Vermittlung erforderlich sind
  • Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von zi­vil­recht­li­chen An­sprü­chen
  • Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von zivilrechtlichen Ansprüchen

Wel­che Da­ten wer­den ver­ar­bei­tet?

  • All­ge­mei­ne Per­so­nen­da­ten (z. B. Name, Vor­na­me, Ge­burts­da­tum)
  • Allgemeine Personendaten (z. B. Name, Vorname, Geburtsdatum)
  • Kon­takt­da­ten (z. B. Adres­se, E-Mail-Adres­se, Te­le­fon­num­mer)
  • Kontaktdaten (z. B. Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
  • Kar­rie­re- bzw. Be­rufs­da­ten (z. B. Le­bens­lauf, Nach­wei­se über be­ruf­li­che Ab­schlüs­se, Qua­li­fi­ka­tio­nen etc., An­ga­ben zu Kennt­nis­sen und Fä­hig­kei­ten, Füh­rer­schein, Rah­men­be­din­gun­gen und Prä­fe­ren­zen bzgl. der Per­so­nal­ver­mitt­lung (Mo­bi­li­tät, be­vor­zug­te Ar­beits- bzw. Ein­satz­or­te etc.), Do­ku­men­ta­ti­on der Kon­tak­te zur Kun­den und Ent­lei­hern so­wie Be­ra­tungs- und Ver­mitt­lungs­ver­mer­ke, Rück­mel­dun­gen von Kan­di­da­tIn­nen, Kun­den und Ent­lei­hern, Per­so­nal­do­ku­men­te, Nach­wei­se über Auf­ent­halts­ti­tel)
  • Karriere- bzw. Berufsdaten (z. B. Lebenslauf, Nachweise über berufliche Abschlüsse, Qualifikationen etc., Angaben zu Kenntnissen und Fähigkeiten, Führerschein, Rahmenbedingungen und Präferenzen bzgl. der Personalvermittlung (Mobilität, bevorzugte Arbeits- bzw. Einsatzorte etc.), Dokumentation der Kontakte zur Kunden und Entleihern sowie Beratungs- und Vermittlungsvermerke, Rückmeldungen von KandidatInnen, Kunden und Entleihern, Personaldokumente, Nachweise über Aufenthaltstitel)

Auf wel­cher Rechts­grund­la­ge wer­den die Da­ten ver­ar­bei­tet?

  • Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung hin­sicht­lich der bei licht­feld re­gis­trier­ten Kan­di­da­tIn­nen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS­GVO (An­bah­nung, Durch­füh­rung bzw. Er­fül­lung von Ver­mitt­lungs- und Ar­beits­ver­trä­gen) bzw. § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 Nr. 1 bzw. Abs. 8 Satz 2 BDSG (An­bah­nung und Durch­füh­rung von Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen bzw. Ar­beit­neh­mer­über­las­sun­gen).
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung hinsichtlich der bei lichtfeld registrierten KandidatInnen ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO (Anbahnung, Durchführung bzw. Erfüllung von Vermittlungs- und Arbeitsverträgen) bzw. § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 Nr. 1 bzw. Abs. 8 Satz 2 BDSG (Anbahnung und Durchführung von Beschäftigungsverhältnissen bzw. Arbeitnehmerüberlassungen).
  • Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung hin­sicht­lich der bei Un­ter­neh­men der doc­ta­ri group re­gis­trier­ten Kan­di­da­tIn­nen ist das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO) an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um eine mög­lichst ef­fi­zi­en­te Kon­zern­struk­tur auf­zu­stel­len und zu er­hal­ten und die Dienst­leis­tun­gen kon­zern­weit an­zu­bie­ten; die­ses be­rech­tig­te In­ter­es­se stützt licht­feld im Rah­men des er­folg­ten Un­ter­neh­mens­ver­kau­fes ins­be­son­de­re dar­auf, dass sich nur die Be­tei­li­gungs­ver­hält­nis­se ge­än­dert ha­ben und das Un­ter­neh­men im We­sent­li­chen iden­tisch fort­ge­führt wird. licht­feld hat ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um den bei Un­ter­neh­men der doc­ta­ri group re­gis­trier­ten Kan­di­da­tIn­nen den best­mög­li­chen, um­fas­sends­ten Ver­mitt­lungs­ser­vice als Dienst­leis­tung kon­zern­weit an­zu­bie­ten und (spe­zi­fi­sche) Ver­mitt­lungs­wün­sche der Kan­di­da­tIn­nen best­mög­lich zu er­fül­len, ein­schließ­lich das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld die Da­ten die­ser Kan­di­da­tIn­nen in die Sys­te­me von licht­feld auf­zu­neh­men, die­sen Kan­di­da­tIn­nen Ver­mitt­lungs­an­ge­bo­te per E-Mail und te­le­fo­nisch zu un­ter­brei­ten und er­for­der­li­chen­falls ver­mitt­lungs­re­le­van­te Da­ten ab­zu­fra­gen so­wie Da­ten an Kun­den und Ent­lei­her von licht­feld zu über­mit­teln. licht­feld hat zu­dem ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um eine sorg­fäl­ti­ge Aus­wahl der Kan­di­da­tIn­nen si­cher­zu­stel­len.
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung hinsichtlich der bei Unternehmen der doctari group registrierten KandidatInnen ist das berechtigte Interesse von lichtfeld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) an der Verarbeitung der Daten, um eine möglichst effiziente Konzernstruktur aufzustellen und zu erhalten und die Dienstleistungen konzernweit anzubieten; dieses berechtigte Interesse stützt lichtfeld im Rahmen des erfolgten Unternehmensverkaufes insbesondere darauf, dass sich nur die Beteiligungsverhältnisse geändert haben und das Unternehmen im Wesentlichen identisch fortgeführt wird. lichtfeld hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten, um den bei Unternehmen der doctari group registrierten KandidatInnen den bestmöglichen, umfassendsten Vermittlungsservice als Dienstleistung konzernweit anzubieten und (spezifische) Vermittlungswünsche der KandidatInnen bestmöglich zu erfüllen, einschließlich das berechtigte Interesse von lichtfeld die Daten dieser KandidatInnen in die Systeme von lichtfeld aufzunehmen, diesen KandidatInnen Vermittlungsangebote per E-Mail und telefonisch zu unterbreiten und erforderlichenfalls vermittlungsrelevante Daten abzufragen sowie Daten an Kunden und Entleiher von lichtfeld zu übermitteln. lichtfeld hat zudem ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten, um eine sorgfältige Auswahl der KandidatInnen sicherzustellen.
  • Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung hin­sicht­lich der An­sprech­part­ne­rIn­nen von Kun­den und Ent­lei­hern von licht­feld ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS­GVO (An­bah­nung, Durch­füh­rung bzw. Er­fül­lung von Ver­mitt­lungs­ver­trä­gen). So­weit die Ver­ar­bei­tung nicht be­reits von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS­GVO er­fasst ist, ist Rechts­grund­la­ge das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO) an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um Kun­den und Ent­lei­hern den best­mög­li­chen, um­fas­sends­ten Ver­mitt­lungs­ser­vice als Dienst­leis­tung kon­zern­weit an­zu­bie­ten und (spe­zi­fi­sche) Ver­mitt­lungs­wün­sche der Kun­den und Ent­lei­her best­mög­lich zu er­fül­len.
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung hinsichtlich der AnsprechpartnerInnen von Kunden und Entleihern von lichtfeld ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO (Anbahnung, Durchführung bzw. Erfüllung von Vermittlungsverträgen). Soweit die Verarbeitung nicht bereits von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DSGVO erfasst ist, ist Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse von lichtfeld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) an der Verarbeitung der Daten, um Kunden und Entleihern den bestmöglichen, umfassendsten Vermittlungsservice als Dienstleistung konzernweit anzubieten und (spezifische) Vermittlungswünsche der Kunden und Entleiher bestmöglich zu erfüllen.
  • Rechts­grund­la­ge für die Ver­ar­bei­tung hin­sicht­lich der An­sprech­part­ne­rIn­nen von Kun­den und Ent­lei­hern der doc­ta­ri group ist an das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO) an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um eine mög­lichst ef­fi­zi­en­te Kon­zern­struk­tur auf­zu­stel­len und zu er­hal­ten und die Dienst­leis­tun­gen von licht­feld und der doc­ta­ri group kon­zern­weit an­zu­bie­ten; die­ses be­rech­tig­te In­ter­es­se stützt licht­feld im Rah­men des er­folg­ten Un­ter­neh­mens­ver­kaufs, ins­be­son­de­re dar­auf, dass sich nur die Be­tei­li­gungs­ver­hält­nis­se ge­än­dert ha­ben und das Un­ter­neh­men im We­sent­li­chen iden­tisch fort­ge­führt wird. licht­feld hat ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um Kun­den und Ent­lei­hern den best­mög­li­chen, um­fas­sends­ten Ver­mitt­lungs­ser­vice als Dienst­leis­tung kon­zern­weit an­zu­bie­ten und (spe­zi­fi­sche) Ver­mitt­lungs­wün­sche der Kun­den und Ent­lei­her best­mög­lich zu er­fül­len, ein­schließ­lich das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld die Da­ten in die Sys­te­me von licht­feld auf­zu­neh­men, um Kun­den und Ent­lei­hern Ver­mitt­lungs­an­ge­bo­te per E-Mail und te­le­fo­nisch zu un­ter­brei­ten so­wie er­for­der­li­chen­falls ver­mitt­lungs­re­le­van­te Da­ten ab­zu­fra­gen.
  • Rechtsgrundlage für die Verarbeitung hinsichtlich der AnsprechpartnerInnen von Kunden und Entleihern der doctari group ist an das berechtigte Interesse von lichtfeld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) an der Verarbeitung der Daten, um eine möglichst effiziente Konzernstruktur aufzustellen und zu erhalten und die Dienstleistungen von lichtfeld und der doctari group konzernweit anzubieten; dieses berechtigte Interesse stützt lichtfeld im Rahmen des erfolgten Unternehmensverkaufs, insbesondere darauf, dass sich nur die Beteiligungsverhältnisse geändert haben und das Unternehmen im Wesentlichen identisch fortgeführt wird. lichtfeld hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten, um Kunden und Entleihern den bestmöglichen, umfassendsten Vermittlungsservice als Dienstleistung konzernweit anzubieten und (spezifische) Vermittlungswünsche der Kunden und Entleiher bestmöglich zu erfüllen, einschließlich das berechtigte Interesse von lichtfeld die Daten in die Systeme von lichtfeld aufzunehmen, um Kunden und Entleihern Vermittlungsangebote per E-Mail und telefonisch zu unterbreiten sowie erforderlichenfalls vermittlungsrelevante Daten abzufragen.
  • Rechts­grund­la­ge hin­sicht­lich der Be­reit­stel­lung von Da­ten von Kan­di­da­tIn­nen, die bei licht­feld re­gis­triert sind bzw. von Da­ten von An­sprech­part­ne­rIn­nen Kun­den und Ent­lei­hern, die licht­feld er­ho­ben hat, für Un­ter­neh­men der doc­ta­ri group, Ver­lei­her und mit licht­feld nach §§ 15 ff. AktG ver­bun­de­nen Un­ter­neh­men, ist das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO) an der Be­reit­stel­lung der Da­ten, um eine ef­fi­zi­en­te Kon­zern­struk­tur auf­zu­stel­len und zu er­hal­ten. Die­ses be­rech­tig­te In­ter­es­se stützt licht­feld im Rah­men des er­folg­ten Un­ter­neh­mens­ver­kaufs, ins­be­son­de­re dar­auf, dass sich nur die Be­tei­li­gungs­ver­hält­nis­se ge­än­dert ha­ben und das er­wor­be­ne Un­ter­neh­men im We­sent­li­chen iden­tisch fort­ge­führt wird. licht­feld hat ein be­rech­tig­tes In­ter­es­se an der Ver­ar­bei­tung der Da­ten, um den best­mög­li­chen, um­fas­sends­ten Ver­mitt­lungs­ser­vice als Dienst­leis­tung kon­zern­weit an­zu­bie­ten und (spe­zi­fi­sche) Ver­mitt­lungs­wün­sche der Kan­di­da­tIn­nen, Kun­den und Ent­lei­her best­mög­lich zu er­fül­len.
  • Rechtsgrundlage hinsichtlich der Bereitstellung von Daten von KandidatInnen, die bei lichtfeld registriert sind bzw. von Daten von AnsprechpartnerInnen Kunden und Entleihern, die lichtfeld erhoben hat, für Unternehmen der doctari group, Verleiher und mit lichtfeld nach §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen, ist das berechtigte Interesse von lichtfeld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO) an der Bereitstellung der Daten, um eine effiziente Konzernstruktur aufzustellen und zu erhalten. Dieses berechtigte Interesse stützt lichtfeld im Rahmen des erfolgten Unternehmensverkaufs, insbesondere darauf, dass sich nur die Beteiligungsverhältnisse geändert haben und das erworbene Unternehmen im Wesentlichen identisch fortgeführt wird. lichtfeld hat ein berechtigtes Interesse an der Verarbeitung der Daten, um den bestmöglichen, umfassendsten Vermittlungsservice als Dienstleistung konzernweit anzubieten und (spezifische) Vermittlungswünsche der KandidatInnen, Kunden und Entleiher bestmöglich zu erfüllen.
  • So­weit die Ver­ar­bei­tung zur Er­fül­lung ei­ner ge­setz­li­chen Ver­pflich­tung er­for­der­lich ist, der licht­feld un­ter­liegt, ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DS­GVO Rechts­grund­la­ge.
  • Soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist, der lichtfeld unterliegt, ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) DSGVO Rechtsgrundlage.
  • So­weit die Ver­ar­bei­tung zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung zi­vil­recht­li­cher An­sprü­che er­for­der­lich ist, ist § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Rechts­grund­la­ge.
  • Soweit die Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung zivilrechtlicher Ansprüche erforderlich ist, ist § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG Rechtsgrundlage.
  • So­weit eine ge­son­der­te Ein­wil­li­gung für die Ver­ar­bei­tung ih­rer Da­ten er­teilt wur­de, ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DS­GVO Rechts­grund­la­ge. Da­ten, die licht­feld im Zu­sam­men­hang mit ei­ner spe­zi­el­len Ein­wil­li­gung für den Er­halt von Wer­bung (z.B. im Zu­sam­men­hang mit dem Abon­ne­ment ei­nes News­let­ters) zur Ver­fü­gung ge­stellt wur­den, wer­den nur von sol­chen Un­ter­neh­men ver­ar­bei­tet, die vom Um­fang der Ein­wil­li­gung um­fasst sind.
  • Soweit eine gesonderte Einwilligung für die Verarbeitung ihrer Daten erteilt wurde, ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a) i.V.m. Art. 7 DSGVO Rechtsgrundlage. Daten, die lichtfeld im Zusammenhang mit einer speziellen Einwilligung für den Erhalt von Werbung (z.B. im Zusammenhang mit dem Abonnement eines Newsletters) zur Verfügung gestellt wurden, werden nur von solchen Unternehmen verarbeitet, die vom Umfang der Einwilligung umfasst sind.

Be­ruht die Ver­ar­bei­tung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO hat die be­trof­fe­ne Per­son hat das Recht nach Art. 21 DS­GVO Wi­der­spruch ein­zu­le­gen. licht­feld ver­ar­bei­tet die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten dann nicht mehr, es sei denn, licht­feld kann zwin­gen­de schutz­wür­di­ge Grün­de für die Ver­ar­bei­tung nach­wei­sen, die die In­ter­es­sen, Rech­te und Frei­hei­ten der be­trof­fe­nen Per­son über­wie­gen, oder die Ver­ar­bei­tung dient der Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen von licht­feld.

Emp­fän­ge­rIn­nen der Da­ten bzw. Ka­te­go­ri­en der Emp­fän­ge­rIn­nen

  • Kun­den von licht­feld und der doc­ta­ri group
  • Kunden von lichtfeld und der doctari group
  • doc­ta­ri group und mit licht­feld nach §§ 15 ff. AktG ver­bun­de­ne Un­ter­neh­men
  • doctari group und mit lichtfeld nach §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen
  • Ent­lei­her
  • Entleiher
  • Ver­lei­her
  • Verleiher
  • Kan­di­da­tIn­nen
  • KandidatInnen

So­weit die Be­reit­stel­lung der Da­ten nicht be­reits von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b) DS­GVO (An­bah­nung, Durch­füh­rung bzw. Er­fül­lung von Ver­mitt­lungs- und Ar­beits­ver­trä­gen) bzw. § 26 Abs. 1 Satz 1, Abs. 8 Nr. 1 bzw. Abs. 8 Satz 2 BDSG (An­bah­nung und Durch­füh­rung von Be­schäf­ti­gungs­ver­hält­nis­sen bzw. Ar­beit­neh­mer­über­las­sun­gen) er­fasst ist, ist Rechts­grund­la­ge das be­rech­tig­te In­ter­es­se von licht­feld (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS­GVO) an der Be­reit­stel­lung der Da­ten, um Kan­di­da­tIn­nen, Kun­den und Ent­lei­hern kon­zern­weit den best­mög­li­chen, um­fas­sends­ten Ver­mitt­lungs­ser­vice als Dienst­leis­tung an­zu­bie­ten und (spe­zi­fi­sche) Ver­mitt­lungs­wün­sche der Kan­di­da­tIn­nen, Kun­den und Ent­lei­her best­mög­lich zu er­fül­len.

Wie lan­ge wer­den die Da­ten ge­spei­chert?

Die ver­ar­bei­te­ten Da­ten wer­den nach Maß­ga­be der ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen ge­löscht, so­bald die für die Ver­ar­bei­tung er­for­der­li­che Rechts­grund­la­ge ent­fal­len ist (z. B. wenn der Zweck der Ver­ar­bei­tung der Da­ten ent­fal­len ist oder die Ver­ar­bei­tung der Da­ten für den Zweck nicht (mehr) er­for­der­lich ist).

So­weit die Da­ten nicht ge­löscht wer­den, weil sie für an­de­re und ge­setz­lich zu­läs­si­ge Zwe­cke er­for­der­lich sind, wird de­ren Ver­ar­bei­tung auf die­se Zwe­cke be­schränkt; das be­deu­tet, dass die Da­ten ge­sperrt und nicht (mehr) für an­de­re Zwe­cke ver­ar­bei­tet wer­den. Das gilt bei­spiels­wei­se für Da­ten, die auf­grund ge­setz­li­cher Pflich­ten (z. B. han­dels- oder steu­er­recht­li­che Pflich­ten) auf­be­wahrt wer­den müs­sen oder in Fäl­len, in de­nen die Ver­ar­bei­tung der Da­ten zur Gel­tend­ma­chung, Aus­übung oder Ver­tei­di­gung von Rechts­an­sprü­chen oder zum Schutz der Rech­te ei­ner an­de­ren na­tür­li­chen oder ju­ris­ti­schen Per­son er­for­der­lich ist.

Wo fin­de ich wei­te­re In­for­ma­tio­nen zum Da­ten­schutz?

Wei­te­re In­for­ma­tio­nen – ins­be­son­de­re zu den Be­trof­fe­nen­rech­ten ge­mäß Art. 15 ff. DS­GVO – stellt licht­feld hier zur Verfügung.

Wir ha­ben für licht­feld ei­nen Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten be­nannt, der wie folgt er­reich­bar ist:

licht­feld Gmbh

z. Hd. Da­ten­schutz­be­auf­trag­ter

Mör­scher Weg 10

68766 Ho­cken­heim

E-Mail: dpo@lichtfeld.com