Junger Pfleger im Portrait

Was sind Ar­beit­neh­mer­über­las­sung, Zeit­ar­beit und Leih­ar­beit?

Was sind Arbeitnehmerüberlassung, Zeitarbeit und Leiharbeit?

Wie heißt es denn nun rich­tig: Zeit­ar­beit, Leih­ar­beit oder doch Ar­beit­neh­mer­über­las­sung? Le­sen Sie mehr über die Un­ter­schie­de und Vor­tei­le.

Ar­beit­neh­mer­über­las­sung, oft als Zeit­ar­beit oder Leih­ar­beit be­zeich­net, ist ein eta­blier­tes Ar­beits­mo­dell in Deutsch­land. Doch was heißt das? Ar­beit­neh­mer­über­las­sung be­deu­tet, dass Ar­beit­neh­mer für ei­nen be­grenz­ten Zeit­raum an an­de­re Un­ter­neh­men oder Ein­rich­tun­gen, wie z.B. Kran­ken­häu­ser, über­las­sen wer­den. Die­ses Kon­zept bie­tet Vor­tei­le für Ar­beit­neh­mer und Ein­rich­tun­gen und ist im Ge­sund­heits­we­sen weit ver­brei­tet. Es gibt je­doch wei­te­re Be­zeich­nun­gen, wie "Leih­ar­beit" und "Per­so­nal­ver­mitt­lung", die auf das­sel­be Ar­beits­mo­dell ver­wei­sen. Im deut­schen Ar­beits­recht exis­tiert wohl kaum ein an­de­res Kon­zept, das so vie­le un­ter­schied­li­che Na­men trägt.

Un­ter­schied: Ar­beit­neh­mer­über­las­sung und Zeit­ar­beit

Arbeitnehmerüberlassung (kurz: ANÜ): Durch das deut­sche Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setz (auch AÜG) ge­schützt, er­hält die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung of­fi­zi­el­len Cha­rak­ter. Al­ler­dings er­scheint der Aus­druck im täg­li­chen Sprach­ge­brauch recht lang und kom­pli­ziert. Aus die­sem Grund ha­ben sich fle­xi­ble­re Be­zeich­nun­gen wie "Zeit­ar­beit" und "Leih­ar­beit" eta­bliert, wel­che die Be­zeich­nung von Per­so­nen, die in die­sem Ar­beits­mo­dell tä­tig sind, er­leich­tern.

Zeitarbeit: Was ist Zeit­ar­beit? Im Grun­de wird der Be­griff vom Ge­setz­ge­ber so­wie be­tei­lig­ten In­sti­tu­tio­nen gleich­ge­stellt mit der „Ar­beit­neh­mer­über­las­sung“ ver­wen­det. Ob­wohl die Zeit­ar­beit nicht ex­pli­zit im AÜG auf­taucht, ist sie in der Ge­sell­schaft fest ver­an­kert. Im Kern be­zeich­net Zeit­ar­beit den zeit­lich be­grenz­ten Ar­beits­ein­satz von über­las­se­nen Leih­ar­beit­neh­mern bei der ent­lei­hen­den Ein­rich­tung. Fach­kräf­te in der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung wer­den oft als Zeit­ar­beit­neh­mer bzw. Zeit­ar­bei­ter be­zeich­net.

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Be­deu­tung: Leih­ar­beit und Per­so­nal­ver­mitt­lung

Leiharbeit: In den 60er Jah­ren ver­brei­tet sich der Be­griff der Leih­ar­beit als deut­sches Pen­dant, nach­dem 1948 in den USA die Ge­schich­te der Zeit­ar­beit be­gann. Schon im Ar­beit­neh­mer­über­las­sungs­ge­setzt von 1972 wird kon­ti­nu­ier­lich von „Ver­lei­her“, „Ent­lei­her“ oder „Leih­ar­beit­neh­mer“ ge­spro­chen. Auch in ak­tu­el­len Ver­sio­nen wird die Be­zeich­nung "Leih­ar­beit" ver­wen­det. Da­bei er­scheint der Aus­druck des „Lei­hens“ ir­re­füh­rend, da zwi­schen Ver­lei­her und Ent­lei­her kein Leih­ver­trag, son­dern ein in der Re­gel ent­gelt­li­cher Ver­trag über die Ar­beit­neh­mer­über­las­sung be­steht – der so­ge­nann­te Dienst­ver­schaf­fungs­ver­trag. Die Über­las­sung von Ar­beit­neh­mern ist da­her im Prin­zip kei­ne Lei­he. Trotz stren­ger De­fi­ni­ti­on ist die Be­zeich­nung "Leih­ar­beit" weit ver­brei­tet und bleibt auch nach der jüngs­ten Än­de­rung des AÜG ge­bräuch­lich. Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men mei­den je­doch meist den Be­griff, da er mitt­ler­wei­le ne­ga­tiv be­haf­tet ist.

Personalvermittlung: Im in­for­mel­len Sprach­ge­brauch wird die Per­so­nal­ver­mitt­lung als Ober­be­griff ge­nutzt. Das gilt auch für Zeit­ar­beits­fir­men, da sie Per­so­nal an ent­lei­hen­de Ein­rich­tun­gen ver­mit­teln. Trotz­dem un­ter­schei­det sich die Per­so­nal­ver­mitt­lung fak­tisch von der Per­so­nal­über­las­sung, denn nicht je­des Un­ter­neh­men, das Per­so­nal ver­mit­telt, han­delt im Rah­men der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung.

Wei­te­re Be­grif­fe für Ar­beit­neh­mer­über­las­sung

  • Personaldienstleistung: Der Aus­druck wird sel­te­ner zur Be­schrei­bung von Zeit­ar­beits­un­ter­neh­men ver­wen­det. Er um­fasst die Dienst­leis­tun­gen rund um den Ein­satz von Per­so­nal.
  • Personaldienstleistung: Der Ausdruck wird seltener zur Beschreibung von Zeitarbeitsunternehmen verwendet. Er umfasst die Dienstleistungen rund um den Einsatz von Personal.
  • Personalleasing: Das eng­li­sche Wort "lea­sing“ be­deu­tet über­setzt "mie­ten" und er­zeugt ähn­li­che As­so­zia­tio­nen wie der Be­griff Leih­ar­beit. Bei Pfle­ge­kräf­ten wird die Be­zeich­nung „Per­so­nal­lea­sing“ ger­ne ver­wen­det.
  • Personalleasing: Das englische Wort "leasing“ bedeutet übersetzt "mieten" und erzeugt ähnliche Assoziationen wie der Begriff Leiharbeit. Bei Pflegekräften wird die Bezeichnung „Personalleasing“ gerne verwendet.
  • Honorararzt bzw. Honorarpflegekraft: Mitt­ler­wei­le ist die­ser Be­griff über­holt. Trotz­dem wird er von ei­ni­gen Ar­beit­neh­mern in der ANÜ noch im­mer ver­wen­det.
  • Honorararzt bzw. Honorarpflegekraft: Mittlerweile ist dieser Begriff überholt. Trotzdem wird er von einigen Arbeitnehmern in der ANÜ noch immer verwendet.
  • Travel Doctor bzw. Travel Nurse: Neu ent­stan­den ist der Be­griff "Tra­vel Nur­se" bzw. "Tra­vel Doc­tor". Der Be­griff gilt in den USA be­reits als of­fi­zi­el­le Be­rufs­be­zeich­nung. Im Fo­kus steht hier die Ar­beit an un­ter­schied­li­chen Or­ten.
  • Travel Doctor bzw. Travel Nurse: Neu entstanden ist der Begriff "Travel Nurse" bzw. "Travel Doctor". Der Begriff gilt in den USA bereits als offizielle Berufsbezeichnung. Im Fokus steht hier die Arbeit an unterschiedlichen Orten.

Vor­tei­le Zeit­ar­beit für Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te

Nach­dem die Un­klar­hei­ten rund um die Be­griff­lich­kei­ten der Ar­beit­neh­mer­über­las­sung auf­ge­klärt sind, stellt sich noch eine letz­te wich­ti­ge Fra­ge: Wie­so soll­te man als Arzt oder Pfle­ge­kraft über­haupt in Zeit­ar­beit ar­bei­ten?

Wer als me­di­zi­ni­sche Fach­kraft in Zeit­ar­beit tä­tig ist, pro­fi­tiert von Vor­tei­len wie z.B. hö­he­ren Stun­den­löh­nen und ei­ner frei­en Dienst­plan­ge­stal­tung. Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te ha­ben die freie Wahl, wann und wie lan­ge sie in ei­ner Ein­rich­tung ar­bei­ten wol­len. Zu­sätz­lich er­hal­ten me­di­zi­ni­sche Fach­kräf­te bei licht­feld eine per­sön­li­che Be­treu­ung. Ver­mitt­lung und Ser­vice sind na­tür­lich kos­ten­frei.

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