Eigene Praxis, Festanstellung oder flexible Zeitarbeit: ÄrztInnen haben heute mehr Wahlmöglichkeiten als früher. Wir zeigen, welche Chancen die drei Modelle mit sich bringen, damit die Entscheidung zur eigenen Lebensphase passt.
Immer mehr ÄrztInnen entscheiden sich gegen die klassische eigene Praxis. Laut der aktuellen Arztzahlstatistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist die Zahl angestellter ÄrztInnen im ambulanten Bereich zwischen 2024 und 2025 von 55.604 auf 58.877 gestiegen, ein Plus von rund 5,9 Prozent. Gleichzeitig sank die Zahl der niedergelassenen ÄrztInnen leicht von 123.752 auf 122.903. Der Trend zur Anstellung setzt sich damit fort, auch wenn die Mehrheit der ambulant tätigen Ärzteschaft nach wie vor in eigener Praxis arbeitet.
Doch was heißt das für die eigene Karriereplanung? ÄrztInnen können aus drei großen Arbeitsmodellen wählen:
Alle drei haben ihre Berechtigung, keines ist grundsätzlich besser als das andere. Entscheidend ist, welches Modell zur eigenen Lebensphase, Risikobereitschaft und den persönlichen Zielen passt.
Wer sich niederlässt, gestaltet die eigene Praxis von der Ausstattung bis zum Team selbst und trifft unternehmerische Entscheidungen eigenständig. Diese Freiheit hat ihren Preis: Laut einer gemeinsamen Analyse der Deutschen Apotheker- und Ärztebank und des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung, die rund 3.100 Praxisgründungen ausgewertet hat, kostet die Übernahme einer hausärztlichen Einzelpraxis im Schnitt rund 117.600 Euro in der Stadt und rund 70.000 Euro auf dem Land zuzüglich Modernisierung und Erstausstattung liegt die Gesamtinvestition bei rund 169.300 Euro.
Bei Facharztpraxen kann es deutlich teurer werden: Gynäkologische Praxen kosten im Schnitt über 300.000 Euro, orthopädische Praxen über 400.000 Euro. Bemerkenswert ist dabei: In 94 Prozent der Fälle übernehmen ÄrztInnen eine bestehende Praxis statt neu zu gründen. Das senkt zwar das Investitionsrisiko gegenüber einer Neugründung, ersetzt aber nicht die unternehmerische Verantwortung, die mit Personalführung, Abrechnung und Bürokratie einhergeht.
Gleichzeitig werden dringend NachfolgerInnen gesucht: 2025 waren bereits rund 4.400 Hausarztsitze unbesetzt, bis 2040 könnten es rund 12.000 sein, etwa jeder fünfte Sitz. Wer sich für die Niederlassung entscheidet, hat also vielerorts eine gute Verhandlungsposition und findet zunehmend Unterstützung, etwa durch Förderprogramme in unterversorgten Regionen.
02.09 - 26.09
Baden-Württemberg
14.09 - 15.09
Bayern
01.09 - 30.09
Hessen
Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten. Auf dem Weg dahin hift es, sich die richtigen Fragen an die eigene Lebenssituation zu stellen:
Die Festanstellung in Klinik, Praxis oder MVZ bringt Planungssicherheit: ein festes Gehalt, geregelte Arbeitszeiten, ein eingespieltes Team und kein unternehmerisches Risiko. Diese Sicherheit dürfte ein Grund dafür sein, dass immer mehr ÄrztInnen die Anstellung der eigenen Praxis vorziehen. Der Preis dafür ist weniger Gestaltungsspielraum: Wer angestellt ist, bewegt sich innerhalb der Strukturen und Hierarchien des Arbeitgebers und hat bei Standort, Ausstattung oder strategischen Entscheidungen in der Regel wenig Mitspracherecht. Für alle, die stärker das Fachliche als das Unternehmerische in den Vordergrund stellen möchten, ist das trotzdem oft der stimmigere Weg, gerade auch in Kombination mit Teilzeitmodellen, die sich in einer Festanstellung meist leichter umsetzen lassen als in eigener Praxis.
Das dritte Modell hat sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Früher arbeiteten viele ÄrztInnen in Kliniken auf reiner Honorarbasis, also als vermeintlich Selbstständige. Das Bundessozialgericht hat dieser Praxis 2019 enge Grenzen gesetzt: In einem Grundsatzurteil vom 4. Juni 2019 (Az. B 12 R 11/18 R) entschied es, dass HonorarärztInnen im Krankenhaus in aller Regel nicht als selbstständig gelten, sondern sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, weil sie in der Praxis weisungsgebunden und organisatorisch in den Klinikbetrieb eingebunden sind, etwa als AnästhesistIn im OP-Team oder als StationsärztIn. Viele Kliniken sind seither auf Arbeitnehmerüberlassung, umgangssprachlich Zeitarbeit, oder auf kurzfristige Anstellungsverhältnisse umgestiegen, statt weiter auf reine Honorarverträge zu setzen. Wer heute flexibel in wechselnden Kliniken arbeitet, tut das also meist über ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis bei einer Personaldienstleistung.
Der Reiz dieses Modells liegt auf der Hand: hohe zeitliche und örtliche Flexibilität, Abwechslung durch unterschiedliche Kliniken, Fachabteilungen und Regionen sowie die Möglichkeit, verschiedene Arbeitgeber vor einer langfristigen Entscheidung kennenzulernen. Dem stehen weniger Kontinuität in Team und PatientInnenbeziehung sowie eine geringere langfristige Planbarkeit gegenüber. Wer sich für dieses Modell entscheidet, sollte sich zudem aktiv um Themen kümmern, die bei einer klassischen Festanstellung automatisch mitlaufen, etwa die durchgehende Anmeldung bei der Ärzteversorgung und eine eigenständig organisierte Altersvorsorge.
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Die drei Modelle schließen sich in der Praxis auch nicht gegenseitig aus. Viele ÄrztInnen kombinieren eine Teilzeitanstellung mit gelegentlichen Zeitarbeitseinsätzen, um Familie und Beruf besser zu vereinbaren oder zusätzliche Erfahrung zu sammeln. Auch Niedergelassene stellen zunehmend angestellte KollegInnen ein, wodurch sich unternehmerische und angestellte Elemente in einer Praxis verbinden. Wer heute ein Modell wählt, entscheidet sich also selten für immer – ein späterer Wechsel ist in beide Richtungen möglich.
Ob Niederlassung, Festanstellung oder Zeitarbeit: Jedes Modell bringt eigene Chancen und eigene Kompromisse mit sich, und keines ist per se die bessere Wahl. Wer die eigenen Prioritäten kennt und ehrlich abwägt, wie viel Sicherheit, Freiheit und Flexibilität tatsächlich gebraucht wird, trifft am Ende die Entscheidung, die zur eigenen Lebensphase passt – und kann sie später jederzeit wieder überdenken.