Wissenswertes rund um das Thema BEM
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft dabei, nach längeren oder wiederholten Krankheitszeiten den Wiedereinstieg in den Arbeitsalltag erfolgreich zu gestalten. Ziel ist es, gemeinsam Wege zu finden, die Gesundheit zu stärken, Belastungen zu verringern und die Arbeitsfähigkeit langfristig zu erhalten.
Die Teilnahme am BEM ist freiwillig, vertraulich und ausschließlich zum Wohle der Mitarbeitenden. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten, ohne daraus Nachteile befürchten zu müssen. Auch ein Abbruch des Prozesses ist jederzeit möglich.
Persönliche Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf
Vorbeugung zukünftiger Krankheitsausfälle
Vertrauliche Gespräche und individuelle Lösungen
Maßnahmen zur nachhaltigen Gesundheitsförderung
Was ist das Ziel des BEM? Das Hauptziel des BEM ist es, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuten Ausfällen vorzubeugen und den Arbeitsplatz des Mitarbeitenden zu sichern. Dies wird durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber, Mitarbeitendem, Betriebsarzt und Arbeitnehmervertretung erreicht.
Wer hat Anspruch auf BEM? Alle Mitarbeitenden, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, haben Anspruch auf ein BEM. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten.
Ist die Teilnahme am BEM verpflichtend? Nein, die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Mitarbeitende können selbst entscheiden, ob sie das Angebot annehmen möchten.
Wie läuft der BEM-Prozess ab? Der Prozess beginnt mit einem Einladungsschreiben des Arbeitgebers. In einem Erstgespräch werden gemeinsam mit dem Mitarbeitenden mögliche Ursachen der Arbeitsunfähigkeit erörtert und individuelle Lösungen erarbeitet. Externe Fachleute können hinzugezogen werden.
Welche Maßnahmen können im Rahmen des BEM ergriffen werden? Mögliche Maßnahmen umfassen Anpassungen des Arbeitsplatzes, Änderungen der Arbeitsorganisation, Schulungen oder Weiterbildungen sowie gesundheitsfördernde Angebote. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeitenden langfristig zu sichern.
Welche Maßnahmen gehören zum BEM? Zum BEM gehören alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit von Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Einschränkungen oder Behinderungen nachhaltig zu sichern, unabhängig davon, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung arbeitsbedingt ist oder nicht (bspw. Anpassung der Arbeitsmittel, vorübergehende Anpassung der Arbeitszeiten, Umgestaltung des Arbeitsumfelds). Diese Maßnahmen werden gemeinsam mit der betroffenen Person im Rahmen des BEM-Prozesses entwickelt und regelmäßig überprüft.
Muss Ihr Unternehmen ein BEM anbieten? Ja, jedes Unternehmen ist gesetzlich verpflichtet, ein BEM anzubieten, wenn Mitarbeitende innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Diese Verpflichtung ist in § 167 des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) geregelt.
Kann das BEM negative Konsequenzen haben? Die Teilnahme am BEM ist grundsätzlich freiwillig und hat keine negativen Konsequenzen. Mitarbeitende können das Angebot jederzeit annehmen oder ablehnen. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass eine Ablehnung des BEM im Falle einer krankheitsbedingten Kündigung dazu führen könnte, dass der Arbeitgeber weniger verpflichtet ist, alternative Lösungen zur Wiedereingliederung zu prüfen. Dies könnte die rechtliche Situation im Kündigungsfall beeinflussen. Wichtig: Das BEM zielt darauf ab, die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden zu fördern und eine Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern. Alle gesammelten Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz. Daher kann die Teilnahme am BEM eine wertvolle Möglichkeit zur Unterstützung bei der Wiedereingliederung sein.
Welche Schritte umfasst der BEM-Prozess? Der Prozess beginnt mit einer schriftlichen Einladung des Arbeitgebers zu einem unverbindlichen Informationsgespräch. Wenn Sie das Angebot annehmen, findet das Informationsgespräch mit einer Person aus dem BEM-Team statt, bei dem die gesetzlichen Grundlagen, Ziele und möglichen Maßnahmen des BEM erklärt werden. Das Gespräch dient ausschließlich der Information der Mitarbeitenden. Anschließend erhalten Sie ein konkretes BEM-Angebot, das Sie annehmen oder ablehnen können. Wird das Angebot von Ihnen angenommen, wird der BEM-Fall an das Fürstenberg Institut weitergegeben. Dieses nimmt Kontakt zu Ihnen auf und es folgen detaillierte Gespräche, in denen die individuelle Situation besprochen und Maßnahmen zur Wiedereingliederung entwickelt werden. Die vereinbarten Maßnahmen werden umgesetzt und die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig überprüft.
Wer ist am BEM-Verfahren beteiligt? Das BEM-Verfahren wird vom BEM-Team der doctari Gruppe koordiniert. Eine Ansprechperson aus dem BEM-Team begleitet den Prozess bis zur Annahme des BEM-Angebotes des Mitarbeitenden. Nach der Annahme übernimmt das Fürstenberg Institut die weiteren Gespräche sowie die Umsetzung und Kontrolle der Maßnahmen mit den betroffenen Mitarbeitenden.
Dürfen auch externe Personen an BEM-Gesprächen teilnehmen? Ja, es ist möglich, externe Personen zu den BEM-Gesprächen hinzuzuziehen. Dazu können Vertrauenspersonen wie Angehörige, LebenspartnerInnen, TherapeutInnen sowie rechtliche BeraterInnen der BEM-berechtigten Person gehören. Wer explizit teilnehmen soll, entscheidet zu jedem Zeitpunkt die/der betroffene Mitarbeitende.
Warum ein BEM-Team und warum genau diese Personen? Unser BEM-Team setzt sich aus ExpertInnen zusammen, die über fundierte Erfahrungen im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), der Kliniklandschaft, des Arbeitsschutzes, des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Personalbetreuung verfügen. Alle Teammitglieder haben eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben, um den vertraulichen Umgang mit Ihren Informationen sicherzustellen. Diese vielfältige Expertise ermöglicht es uns, Sie kompetent, individuell und ganzheitlich zu unterstützen.
Was ist das Fürstenberg-Institut? Das Fürstenberg-Institut ist ein spezialisierter Dienstleister, der umfassende Unterstützung im Bereich des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anbietet. Im Rahmen des BEM-Prozesses übernimmt das Fürstenberg-Institut die direkte Betreuung der BEM-Fälle. Dazu gehört die persönliche Begleitung der BEM-berechtigten Personen durch den gesamten Prozess, von der initialen Beratung bis zur Umsetzung und Kontrolle der vereinbarten Maßnahmen. Das Fürstenberg-Institut sorgt dafür, dass die Integration und Rückkehr der Mitarbeitenden in den Arbeitsalltag effektiv unterstützt werden.
Warum arbeiten wir mit dem Fürstenberg-Institut zusammen? Um das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) so professionell wie möglich für die Mitarbeitenden zu gestalten, haben wir uns entschieden, das Fürstenberg-Institut als erfahrenen Ansprechpartner für das BEM zu beauftragen. Das BEM-Team des Fürstenberg-Instituts verfügt über umfassende Erfahrung mit BEM-Prozessen sowie der Zusammenarbeit mit Rentenkassen, Reha-Trägern und Coaching-Partnern.
Was passiert mit Ihren Daten? Alle im BEM-Verfahren gesammelten Daten, insbesondere sensible Gesundheitsdaten, unterliegen dem Datenschutz. Die Verarbeitung der Daten im Rahmen des BEM erfolgt aufgrund der Einwilligung der Mitarbeitenden. Alle Beteiligten sind zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet und unterliegen der Schweigepflicht. Mitarbeitende haben das Recht auf Einsichtnahme, Berichtigung und Löschung Ihrer Daten.
Wie werden meine Daten verarbeitet und gespeichert? Die Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die Durchführung und Nachverfolgung des BEM erforderlich ist. Die Speicherung erfolgt in der sogenannten BEM-Akte, welche räumlich und funktional getrennt von der Personalakte beim Fürstenberg Institut aufbewahrt wird. Nach Abschluss des Verfahrens oder auf Wunsch der Mitarbeitenden hin werden die Daten gelöscht, sofern die Aufbewahrungsfrist von 3 Jahren abgelaufen ist. Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich, ohne dass den Mitarbeitenden dadurch Nachteile entstehen.
Warum werden die BEM-Unterlagen postalisch zugesendet? Im Rahmen des BEM werden sensible und personenbezogene Daten verarbeitet. Der Versand per Post gewährleistet, dass diese vertraulichen Informationen sicher und vertraulich zugestellt werden. Zudem wird sichergestellt, dass Mitarbeitende, die im Krankenstand sind und keinen Zugriff auf etwaige weitere Kommunikationsmittel oder E-Mail-Systeme haben, alle notwendigen Unterlagen erhalten.
Haben Sie Fragen zum Thema Betriebliches Eingliederungsmanagement? Unser BEM-Team steht Ihnen gerne zur Seite und freut sich auf Ihre Nachricht.